Übertragung der Aufführungsrechte an der Oper „Guntram“ durch den Komponisten und Kapellmeister Richard Strauss
Übertragung der Aufführungsrechte an der Oper „Guntram“ durch den Komponisten und Kapellmeister Richard Strauss an die Generalintendanz des Großherzoglichen Hoftheaters und der Hofkapelle am 6.2.1894
1r
LATh – HStA Weimar, Generalintendanz des Deutschen Nationaltheaters und der Staatskapelle Weimar
Nr. 1923
(Aufführungsvertrag Nr. 28, Bl. 1r und v)
Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
OK